Ablauf einer osteopathischen Behandlung
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13. November 2024Erstattung der osteopathischen Behandlung
Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt eine zunehmende Bereitschaft der Krankenkassen, Osteopathie zu unterstützen. Immer mehr Kassen bezuschussen die Behandlungen, viele private Kassen übernehmen sogar die gesamten Kosten.
Da Osteopathie in Deutschland kein geschützter Begriff und die Ausbildung somit nicht einheitlich geregelt ist, stellen die Kassen bestimmte Anforderungen an die Therapeuten um sich für Erstattungen zu qualifizieren. Sie möchten damit sicherstellen, dass ihre Versicherungsnehmer sich in die besten Hände begeben.
Unsere Osteopathin ist mit Ihrer 5-jährigen Vollzeitausbildung mit über 4500 Unterrichtsstunden und Master-Abschluss vollumfänglich ausgebildet und Mitglied der BAO (Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie).
Durch den Eintrag auf der BAO Therapeutenliste sind Ihre Behandlungen für die Erstattung von Krankenkassen qualifiziert, ohne dass weitere Ausbildungsnachweise nötig sind.
Die jeweiligen Bedingungen für die Erstattung erfragen Sie bei Ihrer Krankenkasse beziehungsweise finden Sie auf deren Website.
Meistens ist eine ärztliche Verordnung nötig.